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Trauernde Eltern und Kinder e.V. Main-Kinzig-Kreis / Hessen

Wenn Eltern um ihr Kind trauern

"Das Leben geht weiter? Das Leben geht anders weiter!"

Ein Kind zu verlieren, gehört zu den schrecklichsten Erfahrungen eines Menschen. Um solche Schicksale geht es in den nachfolgenden Beiträgen.

Aber es geht auch darum, wie Eltern mit ihrer Trauer umgehen, und wie sie wieder neue Hoffnung finden können.

Hier werden Sie demnächst Anregungen für den Umgang mit der eigenen Trauer finden

Im Wortlaut: Beurkundung und Eintrag in katholische Totenbücher für Tot- und Fehlgeburten möglich

Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda im Wortlaut

Beurkundung und Eintrag in katholische Totenbücher für Tot- und Fehlgeburten möglich
Logische Konsequenz aus staatlicher Regelung zur Bescheinigung von Kindern unter 500 Gramm durch das Standesamt

Im neusten Amtsblatt der Diözese Fulda(vom 8. März 2014) wird darauf hingewiesen, dass bei Fehl- und Totgeburten eine Kirchliche Urkunde und ein Eintrag in das Totenbuch möglich sind.
Es ist eine logische Konsequenz aus dem, was seit Mai 2013 staatlicherseits möglich ist. Dort können Eltern, die ein Kind unter 500 Gramm verloren haben eine „Bescheinigung“ vom Standesamt erhalten. Es wird leider nicht ins Familienstammbuch eingetragen, damit auch nicht ins Standesregister. Dies erfolgt erst ab 500 Gramm.
Im Kirchlichen Kontext „muss nach dem Kirchenrecht eine entsprechende Eintragung in das Totenbuch vorgenommen werden“, wenn ein kirchliches Begräbnis oder eine liturgische Feier der Verabschiedung erfolgte. Diese Vorschrift gibt es bereits seit 1993. Damit sind eigentlich alle Gemeinschaftsbestattungen, wie sie in Hanau am Kindergrabmal seit 1999 erfolgen „Eintragepflichtig“. Selbst eine von der Beisetzung unabhängige „Verabschiedung“, wie sie in Fulda einen Tag nach der stillen und anonymen Beisetzung, an der sogar die Hinterbliebenen ausgeschlossen sind, dadurch erfasst. Zuständig ist nach dem Papier des Bistums die Pfarrei, von der aus das Begräbnis erfolgt ist.
Es ist zu hoffen, dass künftig dies automatisch geschieht. Zumindest besteht eine Möglichkeit für künftige Situation und Rückwirkend auf Wunsch, weil sicherlich formal diese Beisetzungen nur unzureichend erfasst sind.
Selbst wenn „keine liturgische Feier stattgefunden kann, kann auf Wunsch der Eltern der Name des Kindes in das Totenbuch eingetragen werden“, womit alle früheren verstorbenen Kinder auch eingeschlossen sind, die einfach „entsorgt“ oder „anderen Toten beigelegt“ wurden. Hierdurch können gerade jenen Müttern geholfen werden, die in den 50er und 60er Jahren die verstorbenen Kinder einfach weggenommen bekommen haben und sie nie gesehen haben, eine formale Existenz ihres Kindes mit Namensgebung möglich gemacht. Selbst Fehlgeburten in einem sehr frühen Stadium, wo eine Ausschabung vorgenommen wurde oder nichts vom Kind greifbar war, können eingetragen werden. Für diese Fälle ist die Wohnortpfarrei der Eltern zuständig.
Eine Urkunde wird gesondert und unabhängig davon ausgestellt. Mit dieser Urkunde wird dem Grundsatz der katholischen Kirchen „Leben vom ersten Moment an“ eine formale Ausdrucksform gegeben. Es geht weiter als die staatliche Bescheinigung des Standesamtes, die sogar noch nicht einmal diese Bescheinigung in das Standesregister einträgt. Damit ist die Existenz dieser Kinder wenigstens im Totenbuch und der Urkunde wertgeschätzt.
Mit der Veröffentlichung dieser Regelung wird für künftige Fälle auch auf die kirchliche Bestattungsmöglichkeit hingewiesen. Sie ist immer dann möglich, „sofern die Eltern ihr Kind taufen lassen wollten“. Allein der Wunsch das Kind taufen lassen zu wollen, selbst wenn dies gar nicht möglich ist, reicht also aus für eine kirchliche Beerdigung. Ziel ist es eine „Möglichkeit der Verabschiedung“ zu wählen, die von den Eltern und den Umständen abhängen ist. Eine Verweigerung zur Beisetzung, weil eine Taufe nicht erfolgte, ist schon seit Jahren eigentlich nicht möglich.

Mit dieser jüngsten Veröffentlichung bleibt die Kirche im Bistum Fulda ihrer Linie „Leben von Anfang an wertzuschätzen“ treu und findet eine pastorale und tröstende Regelung für die Hinterbliebenen, die Eltern, die Großeltern und Geschwister. Damit folgt sie einem pastoralen Konzept, das beispielsweise seit einigen Jahren schon im Bistum Eichstätt praktiziert wird. Es ist zu hoffen, dass dies auch in allen anderen Bistümern Deutschland Standard wird. Schön ist, dass Fulda hier einen ersten und hilfreichen Schritt geht. Sicherlich ist Bischof Heinz Josef Algermissen, der sich dem Ungeborenen Leben als Schützer verpflichtet weiß, der treibende Motor dieser Vorgabe. Im Unterschied zu diesen Kindern müssen teilweise die Fehl- und Todgeborenen Kinder auf normalem Wege geboren werden. Umso schmerzlicher ist es, dass sie bislang „totgeschwiegen“ und „formal nicht Existent“ waren. Dies ist nun anders, danke der neusten Veröffentlichung im Bistum Fulda

Sabine Brütting - Hilfe für trauernde Kinder

 

Gemeinsam trauern- gemeinsam leben

ISBN: 978-3-8436-0093-4
9.90 €

 

Für immer anders

ISBN: 978-3-7966-1456-9

24,90 €

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Hier wollen wir Ihnen Hilfen und Anregungen im Umgang mit kindlicher Trauer geben.

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