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Seit Oktober 2013 werden diese Texte auch auf einer Facebookseite veröffentlicht unter www.Gute Gedanken nicht nur für Trauernde. Hier sind auch die Evangelien für jeden Tag mit Impulsfragen und Bildbetrachtungen bzw. Bilder eingestellt.
Die Welt durch die Brille sehen in Frankfurt 2013 (C) Werner Gutheil 2013
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Welche Brille habe ich auf, durch die ich meine Welt sehen?
Welche Brille habe ich auf, mit der ich andere Beurteile?
Welche Brille habe ich auf, die andere Verurteilen?
Nur, weil sie sind so sind, wie ich?
Nur, weil die nicht so viel Größe haben?
Nur, weil sie an den Grenzen des Lebensraumes sich befinden?
Welche Brille habe ich auf, die mir den Blick für die Wirklichkeit des Lebens eintrübt?
Welche Brille habe ich auf, die mir die Welt dunkler erscheinen lässt?
Welche Brille habe ich auf, die mir den Zugang zum anderen erschwert?
Setz ich doch die Brille auf, die auf andere zugeht, sie sucht und sie retten, die so verloren im Leben stehen.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Vielleicht ist es ungewöhnlichTrauernden solche Hinweise zu geben. Vielleicht ist es aber auch gut, damit gerade sie eine Perspektive bekommen. Einfach mal im Internet schauen und sich anstecken lassen.
Gerade bei diesem unschönen Wetter in den Spiegel schauen und Loslachen, sich selbst anlachen. Viel Spaß dabei. Werner Gutheil
Gedanken zum Gründonnerstag
Mittwoch in der Karwoche 27.3.2013: Gedanken zum biblischen Text der Chrisammesse am Gründonnerstag
Sie erhalten heute bereits einige Gedanken, die zum Gründonnerstag gehören. An diesem Tag werden morgens in der einzigen Messe, die am Morgen im ganzen Bistum stattfindet, vom Bischof die Heiligen Öle geweiht. Somit soll deutlich werden, dass er erste Priester der Diözese mit den Kindern, die getauft werden, den Jugendlichen, die zur Firmung gesalbt werden und mit den Kranken, die in der Krankensalbung gestärkt und getröstet werden, verbunden ist. Weil er selbst dieses liturgischen Handlungen nicht selbst machen kann, ist das Öl wenigstens von ihm geweiht und wird in die Pfarreien verteilt.
Ich habe mir dazu, auch und gerade zum Thema Priestertum Gedanken gemacht.
Ich sehe für mich in dieser Aufgabe das zentrale Amt in Form eines Dienstest. Der neue Papst Franziskus sieht es ähnlich. Er sieht sich als „Diener der Diener Gottes“, wohnt weiterhin im Gästehaus des Vatikans, wenn auch in drei Räumen und freut sich über die Gemeinschaft mit den anderen Gästen, vermutlich Bischöfen und will erst mal dort bleiben. Ich maile Ihnen, um den Papst besser kennenzulernen- meinen Google Alerts zu. Einfach durch Doppelklick öffnen und Sie werden über das, was derzeit in der Presse von ihm erscheint informiert sein.
Morgen am Gründonnerstag wird es einen Text zum Gründonnerstag, dem Tag der Einsetzung der Eucharistie. Es ist der Versuch diese biblischen Gedanken herunterzubrechen auf Ihre Situation.
Mit dem Karfreitag werde ich mich heute oder morgen beschäftigen, so dass Sie sicherlich an allen Tagen –wenn auch kurze- Gedanken bekommen.
Mit guten Gedanken verbunden, verbleibe ich, Ihr
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Gehen Sie einfach auf die blauen Überschriften, die Sie interessieren und machen diese mit der linken Maustaste auf.
Viel Spaß dabei. Papst Franziskus überrascht uns sehr. Endlich ein Papst, der andere Zeichen setzt.
Hoffentlich bewahrt er sich diese Haltung.
Werner Gutheil
Gedanken zum Dienstag der Karwoche.
Sie erhalten morgen einen Text zur Chrisammesse am Gründonnerstag.
Gründonnerstag folgt der Text zum Tag
Die weiteren Tage wird es regelmäßig-vielleicht kurze Texte geben.
Ihnen gesegnete Kar- und Ostertage
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Heute mal wieder „Bilder zur Bibel“ mit Gedanken, die Ihnen und anderen helfen können, den Alltag etwas zu gestalten.
Wie es meine Zeit erlaubt, werde ich in den Kar- und Ostertagen für die jeweiligen Tage gesondert Texte erstellen. Schauen Sie ruhig zwischendurch mal in den PC, wenn es Ihre Zeit erlaubt. Die nächsten Tage sind in ihrer Thematik sehr dicht. Es ist meine Form der Verkündigung und ich möchte Sie auf diese Art und Weise begleiten, statt vom hohen Ross der Kanzel herab Sie zu bepredigen. Im Sinn des neuen Papstes Franziskus soll dies ein Dienst und keine Belehrung sein. Ich sehe darin eine Möglichkeit zur priesterlichen Verkündigung, auch wenn dies ohne Kirchenraum, ohne Kanzel und Altar geschieht. Sie sind der Ort und der Raum, in dem Gottes Wort in eine für Ihren Alltag hoffentlich hilfreiche Weise übersetzt wird. Die Bilder lassen mich in diesen Tagen noch nach Israel zurückgehen, wo ich im Januar war. Der Reisebericht ist leider noch nicht vollständig, was ich aber in der nächsten Zeit fertigstellen will.
Vielleicht sind die nächsten Tage auch für Sie solche Tage der Erinnerung.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gesegnete Kar- und Ostertage. Wir hören bzw. sehen voneinander. Sie können durch „Antworten“ gerne Ihre Gedanken und Gefühle zurückspiegeln, wie dies in einem Dialog geschieht.
Gerne können Sie die Gedanken auch an andere weitermailen.
Sollten Sie die wöchentlichen Mails abbestellen wollen, dann mailen Sie einfach an Werner.Gutheil@trauern-warum-allein.de zurück mit dem Stichwort: keine Gedanken zum Wochenende mehr.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Sie lesen die „Gedanken nicht nur für Trauernde zum Wochenende“ .
hier finden Sie unregelmäßig auch eine Bildmeditation und den aktuellen biblischen Text zum Tag
Sie lesen die „Gedanken nicht nur für Trauernde zum Wochenende“ .
hier finden Sie unregelmäßig auch eine Bildmeditation und den aktuellen biblischen Text zum Tag
Sie erhalten die „Gedanken nicht nur für Trauernde zum Wochenende“ .
Nun habe ich gestern meine Israelbilder sortiert. Seitdem ich dort war, lese ich die biblischen Texte neu, weil ich „Bilder“ dazu im Kopf habe, die mit „realen Bildern“ verbunden sind. Daran will ich Ihnen in unregelmäßigen Abständen Anteil geben. Heute der erste Text.
Die Texte sollen Ihnen etwas über das Wochenende hinweg in die neue Woche helfen.
Gerne können Sie die Gedanken auch an andere weitermailen.
Zum 65 Geburtstag hat Diözesanseelsorger Werner Gutheil in einem persönlichen Schreiben gratuliert und ihm Gottes Segen in Form von Kraft und Gesundheit gewünscht. Insbesondere heißt es im Schreiben: "Ich weiß, dass Sie keine frömmelnder Mensch sind, aber ich glaube, dass Sie ein Mensch sind, der sich einer größeren Macht –wir Christen nennen ihn Gott- verantwortlich weiß. Ihre Wurzeln im Fuldaer Land lassen sich nicht verleugnen. Sie setzen um, was vor 2000 Jahren derjenige gesagt hat, der die Kultur unserer Welt geprägt hat, Christus.
So wird Glaube und Religion lebendig, ohne gleich mit dem Holzhammer christliches Denken den Menschen überzustülpen. Darin sind Sie manchem Kirchenfürsten eine echte Alternative. Mögen Sie auch diesen ein Vorbild sein."
Ganz persönlich gerichtet an Erich Pipa: Eine Bitte noch: achten Sie deshalb auf sich. Wir brauchen Sie noch und wir wollen, dass Sie die Dinge, die Sie angefangen haben, auch weiterführen können zum Wohl der Menschen, für die Sie Landrat sind. Abschließend heiß es in dem Schreiben:
Mit Augustinus möchte ich abgewandelt sagen: Für euch bin ich Landrat, mit euch bin ich Bürger. (Original: Für euch bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ)
In einem P.S. heißt es ergänzend: Sie haben mich nicht nur deshalb beeindruckt, als Sie zu Ihrem 60. Geburtstag Christel Korn, die Ehefrau Ihres politischen „Gegenüber einer ganz anderen Partei“ mit ihrer Tochter Sabine Korn eingeladen haben. Die Toten nicht zu vergessen, die Hinterbliebenen zu beachten und den Tod zum Leben anzuerkennen. Dieses Zeichen zu setzen macht Hinterbliebenen Mut. Danke dafür!
Erste Bescheinigung für Fehlgeburt in Hanau
Menschlichkeit steht vor Bürokratie
Seit dem 15. Mai ist die Änderung des Personenstandsrechtes vom 7. Mai und seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14. Mai, nach der eine „Bescheinigung einer Fehlgeburt“ unter 500 Gramm möglich ist, in Kraft. Genaue Ausführungsbestimmungen gibt es wohl nur sehr knapp und eine Schulung des Personals ist auch noch nicht erfolgt. Dennoch hat das Standesamt Hanau beispielhaft und einfühlsam einer Mutter am Tag nach Inkrafttretens unbürokratisch und menschlich geholfen. Sie hat nun eine „Bescheinigung“, dass sie in 2007 und in 2013 Kinder still zur Welt gebracht hat. Es ist keine Urkunde, aber es wurde ihr bescheinigt, dass sie diese Kinder geboren hat. Leider kann Sie diese Unterlage nicht in das Familienstammbuch einheften, weil es kein amtliches Dokument für das Stammbuch ist, dennoch ist es ein Nachweis für sie, dass sie neben der lebenden Tochter zwei weitere Kinder, die nun einen Namen haben, hat. Sie hat damit nachweislich insgesamt drei Kinder, was ihr immer wieder wichtig ist, auch wenn nur ein Kind davon lebt.
Was hat Sie gebraucht?
Sie musste zum Nachweis der Identität des Vaters und sich, einfach einen gültigen Personalausweis vorlegen. Zudem mussten die Fehlgeburten nachgewiesen werden, durch den Mutterpass, der erkennen ließ, dass sie eine Fehlgeburt hatte. Dies kann auch durch eine Ärztin, einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger ausgestellt werden. Die Krankenhäuser, soweit dort die Geburt erfolgte, kann dies ebenfalls ausstellen.
Wichtig ist auch, dass es keine Verjährungsfrist für frühere Fehlgeburten gibt. Gerade die Krankenhäuser und Arztpraxen haben im Rahmen ihrer Archivregelungen mindestens 10 Jahre. Problematisch sind dann wohl länger zurückliegende Belege für Stille Geburten. Hier muss der Gesetzgeber noch „nacharbeiten“.
Sind die Eltern nicht verheiratet, so genügt eine einfache schriftliche Zustimmung des Vaters, dass er die Vaterschaft anerkannt hat. In diesem Fall können die Eltern auch den Nachnamen des Kindes bestimmen, wie im konkreten Fall wohl geschehen. Im Konkreten Fall hat das Standesamt Hanau wohl eine auszufüllende Vorlage erstellt, um es den Eltern zu erleichtern. Schön wäre es, wenn das in künftigen Fällen dies auch direkt im Krankenhaus möglich wäre.
Eintrag erfolgt in einem besonderen Band der Sammelakte
Warum diese „Bescheinigung für eine Fehlgeburt“ nicht im Standesregister erfolgt, ist nicht nachvollziehbar. Ein „besonderer Band der Sammelakte“ wird dafür angelegt. Im Konkreten Fall wurde das Formular des Standesregisters zur Ausstellung, wohl aber nicht zur Speicherung genutzt. Der einzige Erklärungsgrund besteht vielleicht darin, dass die Statistik von „toten Kindern“, die erst ab 500 Gramm beurkundet werden, nicht verschlechtert wird. Nach Bestimmung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) richtet sich der „Wohlstand eines Landes nach den toten Kindern“. Schade eigentlich, dass diese Kinder immer noch nicht in vollem Sinne einer Person formal existieren. Für die Mütter und Väter ist dies der Fall. Dies zeigt sich leider auch darin, dass die Standesbeamten ausdrücklich darauf hinweisen sollen, dass keine Ansprüche auf den Bezug öffentlicher Leistungen bestehen. Gerade bei einer „stillen Geburt“ (bis Geburtsgewicht 500 g) greift der Mutterschutz noch nicht. Ob eine Arbeitsunfähigkeit der Mutter vorliegt entscheidet der behandelnde Arzt vorliegt. Ab einem Gewicht von 500 g greift der „normale“ Mutterschutz von 8 Wochen ab Entbindungstag (bei Zwilling-Schwangerschaft = 12 Wochen).
Weiterhin bundesweit uneinheitlich ist die Bestattungspflicht geregelt. Sie gilt in Hessen weiterhin erst ab dem vollendeten 6. Schwangerschaftsmonat.
Auch wenn mit der neuen Gesetzgebung eine Dokumentation der Existenz dieser Kinder erfolgte, scheint mir aber keine Gleichstellung mit der Beurkundungspflicht von Kindern ab 500 Gramm erfolgt zu sein, zumal diese Bescheinigung keine Urkunde ist. Es ist aber ein erster Schritt in eine würdige Richtung.
Nach katholischem Kirchenrecht wird seit einigen Jahren auch ungetaufte Kinder durch die Kirche beerdigt und –so eine Besetzung mit kirchlicher Begleitung erfolgte- im Totenbuch eingetragen. Dies sind also auch im Zusammenhang mit Gemeinschaftlichen Bestattungen und ein nachträglicher Eintrag in das Totenbuch möglich. Gerade in Hanau wird seit 1999 gemeinschaftliche beigesetzt. Gleiches gilt für Fulda und andere große Städte, in denen Fehlgeburten gemeinschaftlich beigesetzt wurden. Grundsätzlich ist hier noch Klärungs- und Verdeutlichungsbedarf im Umgang mit der kirchlichen Dokumentationsmöglichkeiten dieser Kindern, da die Kirche sagt, dass es sich um „Leben vom Moment der Zeugung“ an handelt. Es ist sehr bedauerlich, dass im Familienstammbuch keine Seite für kirchliche Amtshandlungen, wie Beerdigung, mehr existiert. Ich habe diese immer gerne genutzt, um die Würde dieser Kinder zu verdeutlichen.
Eine Liste zum Nachweis der beigesetzten „Fehlgeburten“ durch Namensnachweis der Mütter ist auf dem Hauptfriedhof seit 1999 erfolgt. Außerdem ist diese Dokumentation in der Pathologie des Klinikums erfolgt. Sicherlich ist eine Bescheinigung durch die Krankenhäuser möglich, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat.
Egal wie mühsam dieser erste Schritt war und ist, er ist ein wichtiger Schritt in eine gute Richtung, die die Existenz dieser Kinder, die leider im Amtsdeutsch als „Fehlgeburten“ bezeichnet werden. Sie geben ihn eine Würde und eine Existenz. Gesellschaftlich ist damit eine wichtige Aussage gemacht. Diese zeigt sich am engagierten und bemühten Verhalten der Standesbeamtinnen in Hanau.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Kirchenrenovierung in Rommerz
Auferstehung bildet das Fundament für Kreuzigung- , Traufe- und Verklärung Jesu
Da ich in Rommerz beheimatet und mit dieser Kirche aufgewachsen bin, freut mich die gelungene Renovierung sehr. Michael Mohr hat sich in der Ausmalung der Kirche an den alten Vorgaben orientiert und eine gelungene Hintergrundgestaltung, wie in der ersten Ausmahlung durch Hugo Pfister auf Anweisung des Pfarrers Julius Braun, gestaltet und direkt hinter dem Kreuz einen dunklen sich öffnenden Himmel gemalt. Die Kreuzigungsgruppe mit dem Soldaten, der die Seite öffnen, Maria Magdalena und dem bekennenden Hauptmann bekommt dadurch seinen ursprünglichen Hintergrund in neuer Gestalt wieder. Durch das Leid tut sich ein dunkler Himmel für die Menschen auf. Die Kreuzigungsgruppe steht auf Bäumen des Heiligen Landes und umrahmen rechts die Taufe Christi mit der Zusage Gottes: mein geliebter Sohn und rechts die Verklärung Christi mit der göttlichen Aufforderung: den sollt ihr hören. Alles steht auf einem mächtigen Steinalter, der sehr deutlich an einen Sarkophag erinnert. Dieser ist –noch- mit einer zugemauerten und damit nur angedeuteten Nische versehen. In ihr war ursprünglich eine Christusfigur mit zwei seitlichen Engeln ausgestaltet. Sie bei der ersten Renovierung in den 70er Jahren zuzumauern verstehe ich bis heute nicht. Allen auf der Basis der Auferstehung ist theologisch das Leid (verdeutlicht durch die Kreuzigungsgruppe) zu verstehen. Die Taufe Christi mit der Zusage: mein geliebter Sohn ist eine Zusage an den, der vor dem Altar steht, ebenso wird dem Beter und Kirchenbesucher zur Orientierung Christus gezeigt, dessen Verklärung die Hoffnung der Menschen verdeutlicht, die jedem im Leid zugesprochen wird. Auf Christus und seine Botschaft zu hören, hilft im Leid den Weg zu gehen. Der Altar mit der Auferstehungsszene ist das Fundament für den Christlichen Glauben und die Hoffnung und Zusage im Leben, das durchaus von Leid gekrönt werden kann. Diese Nische zu öffnen und mit den vorhandenen Figuren wäre ein Hilfe für die betenden und gläubigen Menschen. Es wäre –wie in der Bonifatiusgruft im Dom zu Fulda- die Zusage, dass der Tod nicht das letzte Wort hat, sondern durch die Auferstehung –hier in der Figur des auferstehenden Christus belgeitet mit den Engeln, im Dom durch den kräftigen Bonifatius, der die Grabblatte aufstemmt- ein Hoffnungszeichen wird.
Julius Braun, der in seiner Gestaltung eigentlich nichts dem Zufall überlassen hat, hat sich bestimmt dabei etwas gedacht. Es wäre und ist nun –ohne große Kosten für Neuschnitzungen und Rekonstruktionen- ein leichtes den Altar in seiner ursprünglichen Gestaltung wieder herzustellen.
Michael Mohr hat in der Farbgebung der gelben Fensterwandungen dafür gesorgt, dass das gesamte Kirchenschiff bei noch so geringem Sonnenlicht gelb sich erfüllt. Damit sind die, die im Kirchenschiff sich versammeln wie bei der Auferstehung in göttliches (Sonnen-)licht getaucht.
Mir ist klar, dass diese Renovierung die Gemeinde viel Geld gekostet hat, aber diese geringen Kosten für die Öffnung der Altarnische und die Ausgestaltung mit den vorhandenen Figuren ist ein leichtes und kostet nicht viel, sagt aber viel über unseren Glauben auf.
Vielen Dank allen, die für die Renovierung sich eingesetzt und diese Gestaltung ermöglicht haben. Die Kirche von Rommerz war schon immer in seiner Grundidee „etwas anders“. Sie zu erhalten ist mein Anliegen, den Glauben dadurch weiterzugeben, wie dies von Julius Braun vermutlich selbst gehauen Steinblatten, die dank eines Nachbarn, der sie in seinem Garten als Wegblatten seit der ersten Renovierung liegen hatte, wäre schön, wenn auch sie einen würdigen Platz –möglichst in der Kirche- wiederfinden würden.
Die Auferstehung den Menschen vor Augen zu führen würde die zentrale Aussage des Glaubensbekenntnisses und der Theologie des Altars eine optisch-visuelle Hilfe sein.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Aufgewachsen in Neuhof – Rommerz
1993 Priesterweihe im Dom zu Fulda und erster Gottesdienst in der Pfarrkirche Mariae Himmelfahrt Rommerz
Werner Gutheil…. Diözesanseelsorger für Trauernde im Wortlaut
Brauchen die kirchlichen Feiertage noch gesetzlich arbeitsfrei?
An Ostern hat die Medien mal wieder das Tanzverbot am Karfreitag beschäftigt. Auf der Internetseite des WDR war dazu zu lesen: „Das strikte Tanzverbot an Karfreitag zu überdenken, hat Torsten Hilbig, Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, am Donnerstag (28.02.2013) bei WDR 2 gefordert. Hilbig sagte: "Es gibt einen gesellschaftlichen Wandel. Wir würden uns freuen, wenn überlegt wird, ob das Gesetz noch im Konsens mit der Gesellschaft steht." Schließlich würden einige Fernsehsender trotz des stillen Feiertages Krimis zeigen. Es gehe um eine faire Gleichbehandlung.“
Recht hat er, wenn er die Frage nach dem gesellschaftlichen Konsens stellt, aber wird es denn nicht zur Grundsätzlichen Frage, warum es in Deutschland –wie in Hessen- zehn Arbeitsfreie kirchliche Feiertage gibt, im benachbarten Bayern sogar 13 freie Tage, die zum Einkauf gerne in den Grenzgebieten genutzt wird. Die Grundsätzliche Frage hat der hessische Rundfunk dazu gestellt: wer sich nicht an die Regeln der kirchlichen Feiertage halten will, der sollte dann ganz darauf verzichten.
Wenn der Tod eine Gesellschaft nicht mehr anhält, dann ist zu fragen, warum dieser Feiertag Arbeitsfrei gehalten wird? Der Tod ist doch der einzige Moment im Leben, wo alles –auch für solche, die den christlichen Glauben nicht teilen- an Bedeutung verliert. Warum an einem solchen Tag nicht mal auf Tanz und Jubel verzichten als kleine Einübung auf das, was jeden (ob selbst oder im eigenen Umfeld) treffen kann: der Tod
Fazit: 10 – 13 Tage weniger Arbeiten, wenn man gesellschaftlich zustimmt, wozu diese Tage eigentlich da sind! Oder umkehrt: 10 – 13 Arbeitstage mehr, dann fällt der Christie Himmelfahrts- und der Fronleichnamstag als „Brückentage“ auch weg. Ob der Gaststättenverband dann nicht weniger „Kurzurlauber“ hat. Ebenso an den autobahnfüllenden Feiertagen von Karfreitag bis Ostermontag, oder an Pfingsten. Deutschland dürfte Europaweit mit den 2. Feiertagen an Weihnachten, Ostern und Pfingsten alleine dastehen. Selbst in Rom ist der Ostermontag für den Papst ein „normaler Arbeitstag“. Vielleicht sollte sich gesellschaftlich die Frage gestellt werden: warum feiern wir diese Tage und haben dafür Arbeitsfrei? Es wäre schön, wenn die inhaltliche Begründung durch die Kirche(n) deutlicher und klarer vermittelt werden könnten. Aber leider ist selbst an diesen Tagen der Kirchenbesuch –aus den verschiedensten Gründen- nicht so stark, dass diese inhaltiche Vermittlung in Gottesdiensten möglich ist. Vielleicht ist es an der Zeit andere Wege zu gehen und die Menschen über das Gottesdienstangebot hinaus zu erreichen zu versuchen.
Schlussbemerkung: wenn nicht mehr klar ist, warum wir mehr als zehn arbeitsfreie kirchliche Feiertage haben, dann müssen wir –auch und gerade die Kirche- über die Vermittlungsformen nachdenken und jene, die von den freien Tagen einen Nutzen haben, sollten über den Preis nachdenken: mehr arbeiten zu müssen.
Was die Forderung nach Abschaffung des Tanzverbotes an Karfreitag (und auch am Volkstrauertag) so in Bewegung bringen kann!
Werner Gutheil,
Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda mit Dienstsitz in Hanau
Tel. 06181 – 74 01 74 (zur Autorisierung als Leserbrief Rückruf)
Werner Gutheil…. Diözesanseelsorger für Trauernde im Wortlaut
Endlich Bestätigung am richtigen Platz zu sein: an der Peripherie bei den Armen
Eine namhafte Zeitung aus Frankfurt, deren Existenz gefährdet und die von engagierten Menschen unterstützt wurden, so auch von mir, hat Papst Franziskus zeichenhafte Handlungen in den ersten Tagen unter kritischem Journalismus gestellt. Sogar ein Psychologieprofessor äußert sich über Bescheidenheit. Selig, die am sind im Geist, heißt es schon in der Bergpredigt wird richtig zitiert, aber die Auslegung erschreckt mich, wenn es heißt: „Armut allein im Geiste aber gleicht einem Diätkoch, der Magerquark serviert und kein Wort verliert über die hinein gerührte Sahne.“
Mich erschreckt ein solcher kritischer Journalismus! Mir kommt es so vor, als würde der Papst einem Mann gleichen, der zu Weihnachten zwei Krawatten von seiner Frau geschenkt bekommt. Als er eine davon anzieht wird er mit strafenden und verärgerten Blicken gefragt, ob dir gefällt wohl die andere Krawatte nicht?
Wichtiger als nicht die Frage: warum setzt der Papst solche Zeichen? Die genannte Zeitung sagt dazu beurteilend indem er schwarze Schuhe trägt, die nicht edel, sondern orthopädisch gesund und bequem seien, was wiederum auch eine Art Luxus wäre.
Was soll er denn tun? Egal, was er tut, es ist falsch.
Wichtiger ist mir die Frage, wozu setzt er diese Zeichen und was bewirkt sein Handeln? Scheinbar stürzt er Bischöfe in Panik, wie Kardinal Reinhard Marx, der schon zu Bischofszeiten in Trier sich barock zu seinem 25 jährigen Priesterjubiläum gut 200 Meter vom Trier Dom zum teuersten Lokal der Stadt mit einem Sechspanner in einer Pferdekutsche fahren lies. Vielleicht wird sich der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz van Elst fragen müssen, ob eine Dreietagen hohe Kapelle hinter gut fünf Meter hohen Mauern bei heutigen Bau- und Energiekosten vertretbar ist und er hinter einem Eisengittertor hinter Bronzetüren lebt, die einem Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses gleicht? Oder der neue Papst hinterfragt Bischöfe, die in Luxuskarossen bei Firmungen vorfahren und sich darüber aufregen, dass kein Parkplatz für sie freigehalten ist und den zuständigen Pfarrer wenigen Minuten vor dem feierlichen Gottesdienst dafür „in Senkel stellen“.
Ganz wichtig ist mir die Aussage von Papst Franziskus, die er bei der Feier der Chrisammesse im Vatikan seine Forderung wiederholte hat, die Kirche müsse „an die Peripherie“ gehen, und dürfe nicht zu einer Glaubensverwalterin werden. Ein Papst, der „Knackis die Füße wäscht“ (alles über google zu lesen unter dem Stichwort Papst Franziskus) macht mir Mut und bestärkt mich in dem, wie ich meine Arbeit als Priester und Diözesanseelsorger verstehe und nicht ins Zentrum der Macht nach Fulda gegangen bin, sondern lieber ein Zentrum für Trauernde in der Rhönstraße 8 am Rande des Bistums Fulda in Hanau mit den Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, den Trauernden, aufbauen konnte und weiterbauen werde.
Ich wünsche mir einen Papst, der wie sein Namensgeber Franziskus von Assisi nicht Gebäude aufbaut (St. Damiano, eine verfallene Kirche) sondern verstanden hat, dass es um den inneren Aufbau der Kirche geht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser neue Franziskus seinen Amtsbruder Jacques Gaillot, der 13 Jahre lang katholischer Bischof von Évreux war und nach einem Konflikt mit dem Vatikan und seiner Amtsenthebung seit 1995 Titularbischof von Partenia und Internetseelsorger is
Werner Gutheil im Wortlaut…
Katholische Soziallehre hat wohl keine Gültigkeit mehr? Witwen besonders bestraft.
Die Hanauer Baugesellschaft geht zur 2. Zerstörungswelle nach dem 19. März 1945 über, um Abriss bereit bis Jahresende die Wohnungen Menschen-„entleert“ zu haben. Jens Gottwald, derzeitiger Geschäftsführer der Hanauer Baugesellschaft, teilt die Entscheidung zum Abriss des Ostkarrees mit (verschiedene Zeitungen berichteten darüber) und überreicht oder lässt die Kündigungen überreichen. Nicht der Abriss ist kritikfähig, sondern das, was dann entsteht: gehobener Standard für Luxuswohnungen in der Innenstadt. Kennt er seine eigene „Jubelbroschüre“ von 2012 zum 70. Jährigen Jubiläum nicht, wo es von seinem Vorgänger Hans Heimerl im Grußwort heißt: „Gute und preiswerte Wohnungen zur Verfügung zu stellen ist seit sieben Jahrzehnten die selbst gestellte Aufgabe der Baugesellschaft Hanau. Ältere Mitbürger, Behinderte, Kinderreiche und junge Familien sind ein Personenkreis um den sich die Baugesellschaft als städtisches Wohnungsunternehmen besonders kümmert. Als im September 1942 die Gesellschaft gegründet wurde übernimmt sie 100 Wohnungen von der aufgelösten Baugenossenschaft 1938. Am 19. März 1945 versank Hanau -nach einem Bombenangriff- in Schutt und Asche. Die 120 Wohnungen der Baugesellschaft im Stadtgebiet sind verloren. Durch den Bombenhagel dem Erdboden gleich gemacht oder stark beschädigt“
Was lese ich: ein selbstgestellter Auftrag! Was ist davon übrig geblieben? Zumindest im aktuellen Umgang mit den derzeitigen Bewohnern nichts.
Sind es doch ältere Menschen, vielleicht sogar jene, die die Trümmer vom 19. März als Kinder mit weggeräumt haben, mindestens aber deren Eltern. Sie werden erneut um ihre Wohnungen gebracht. Zum Glück aber diesmal nicht um den Preis von mehr als 2000 Toten. Oder doch: wissen wir, wie viele von den „alten Bäumen“, der Zwangsverpflanzung ohne jede Hilfe (weder praktisch noch finanziell) einen Preis hat: das Leben. Eine alte, wenn auch nicht zeitgemäße Wohnung ist besser als unbezahlbarer Luxuswohnung! Die derzeitigen Bewohner werden nochmals zu „Trümmerkinder“ gemacht. Wer denkt an Witwen, die nur noch 50 % der Rente ihres Ehemannes haben, von der sie –weil sie die Kinder erzogen haben- leben müssen.
Verständlich ist die Sanierung, aber verfehlt nicht die Baugesellschaft ihr ursprünglich gesetztes Ziel? Trefflich bringt Robert Restani, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hanau es in der gleichen Jubelbroschüre 2012 auf den Punkt: „Bei all den Herausforderungen gibt es aber immer eine Konstante: Die Sorge der Verantwortlichen der Gesellschaft dafür, dass viele Menschen erschwinglichen Wohnraum in Hanau erhalten.“
Welchen Zweck haben eigentlich „Baugesellschaften“ in heutiger Zeit? Sind sie zu den gleichen profitorientierten Privatunternehmen geworden, wie dies leider scheinbar auch sogenannte städtische „Eigentbetriebe“ (Beispiel „Grün“, zuständig u.a. für den Friedhof), die zwar Kostendeckend, aber scheinbar auch gewinnmaximierende Handlungsgrundlagen haben. Die katholische Soziallehre sagt zum Thema Grundsätzlich, dass „Eigentum Verpflichtet“. Wozu? Zur Gewinnsteigerung oder im Dienst am Nächsten, dem Mitbürger? Diese Frage richtet sich an alle Baugesellschaften, so auch an das gemeinnützige katholische Siedlungswerk, wie es in Frankfurt für die Bistumer Fulda, Mainz und Limburg existiert. Gut, dieses wurde zum Bau einer „angemessenen Bischofssitzes in Limburg“ verkauft. Werden diese kirchlich getragenen Einrichtungen der katholischen Soziallehre gerecht? Als Studierender eines katholischen Kollegs in Bad Driburg habe ich zum Abitur die katholische Soziallehre abgeprüft bekommen. Damals lernte ich, dass das „Gemeinwohl über dem Markt“ steht. Konkret heißt das: „Eigentum, freie Arbeit, Unternehmertum und Markt sind wichtige Bausteine einer erfolgreichen, menschengerechten und gesellschaftsgerechten Wirtschaft. Aber sie müssen in das Gemeinwohl eingebunden und vom Gemeinwohl kontrolliert werden.
Die Wirtschaft hat dem Gemeinwohl zu dienen, und das Gemeinwohl steht über dem Markt.“ Gilt das auch in Hanau? Warum höre ich davon nichts mehr? Habe ich doch fürs Leben gelernt und nicht nur für die Schule.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Hanau
.Sternenkinder unter 500 Gramm jetzt mit Namen
Fragen, die aus der Gesetzesänderung nun entstehen
Nicht nur Dr. Peter Tauber und den anderen Bundestagsabgeordneten aller Parteien, die der Änderung im Personenstandsgesetz für Sternenkinder zugestimmt haben, sonder n auch Familie Martin und allen Eltern, die lange darunter gelitten haben, dass sie zwar Schwanger sind, einen Mutterpass haben aber im Todesfall plötzlich nicht nur das Leben, das sie bislang getragen haben verloren, sondern vor dem Gesetz nie Schwanger waren, als hätte ihr Kind (oder sogar ihre Kinder) nie gelebt.
Danke allen, die geholfen haben diesen Missstand abzustellen. Als Initiator des Kindergrabmales in Hanau im Jahr 2000 eine Gemeinschaftliche Grabstätte für diese Sternenkinder mit anderen zusammen schaffen konnte, freue ich mich sehr mit und für die Eltern.
Sorry, aber wir dürfen jetzt im Jubel nicht stehen bleiben, sondern müssen die noch offenen Fragen angehen. Mir kommen da erste Fragen, es können aber auch weitere Fragen noch folgen:
1. Frage: wie lange zurück dürfen Eltern nun ihre Kinder beurkunden lassen? Im Gesetzentwurf war eine Übergangsfrist bis 2003 zurück wohl vorgeschlagen, aber was ist mit den Eltern, deren „stille Geburt“ schön länger zurückliegt? Für sie kann es zum „Schlag ins Gesicht“ werden, weil sie kein Kind haben, aber doch schwanger waren und das Kind sogar weggenommen, vielleicht bei Toten einfach beigelegt oder sogar Entsorgt wurde. Bitte auch an diese Eltern denken.
2. Frage: welche rechtlichen Folgen und Änderungen entstehen daraus für die Friedhofsgesetze? Die Macher von Friedhofssatzungen mögen bitte nicht mit dem groben Rechen nun kostendeckende und teure Gebühren für die künftig dann eventuell vermehrten Einzelbestattungen einführen. Hier ist die Gesellschaft als Solidargemeinschaft gefragt.
3. Frage: Können künftig auch Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet waren, einfach mit eingetragen werden? Leider ist da meine Erfahrung anders, denn umständliche Anträge beim Jugendamt, teilweise sogar beim Familiengericht oder unter Gebühren um die 30 € auf der Gemeinde. Hier ist ein „vereinfachtes Verfahren“ bei der Geburt einzuführen, die schwere Ämtergänge den Eltern, vor allem den Vätern erspart. Erzeugen wir nicht eine Vaterlose Kindergeneration! Führen Sie ein einfaches Verfahren und kostenneutrale Regelungen ein! Beispielhaft geht das Standesamt Gelnhausen vor. Es nimmt bei Fehlgeburten keine Gebühren, will die Eltern nicht noch mit finanziellen Geiseln eins drauf geben. Danke der Stadt Gelnhausen.
Wenn wir nun ein solches Gesetz haben, das es den Eltern leichter macht ein namentliches Kind zu haben, vergessen wir nicht ihnen auch eine Anlaufstelle auf den Friedhöfen zu schaffen, bei dem sie ihre Trauer ein eigenes Gesicht geben können. Forderungen nach Mitgestaltungsmöglichkeiten werden derzeit in Frankfurt diskutiert. http://www.herzensstern.blogspot.de/ (siehe auch auf unserer Seite weiter unten)
Das Kindergrabmal in Hanau soll „pflegeleicht und ohne Kitsch“ wieder auf den Stand von 2000 gebracht werden. Wir sehen an diesem Gesetz und seinem Wunsch nach Änderung, dass eine andere Generation an betroffenen Eltern anders denkt, als es im Jahr 2000 die betroffenen Eltern ohne Grab taten. Hören endlich jene auf über Kitsch und Grabgestaltung auf zu diskutieren, die weder betroffen sind noch das Leid solcher betroffenen Eltern wirklich verstehen können. Hören wir endlich mit Totschlägerargumenten, wie „der Friedhofs gehört allen“ auf diesen Eltern eine eigene Ausdrucksform zu geben. Schweigen wir liebe, statt jungen Betroffenen zu sagen: „ach ihr könnt doch noch Kinder bekommen“.
Zentral für mich ist –was ich schon bei der Einrichtung des Kindergrabmales in Hanau 2001 in Anwesenheit der damaligen Oberbürgermeisterin Margret Härtel sagt: wir machen damit eine Ethische Aussage, dass dieses Leben, deren Leiblichkeit nun einen gemeinschaftlichen Bestattungsort bekommt, Leben vom ersten Moment an ist. Deshalb begrüße ich die Gesetzesänderung, unabhängig von seinen Konsequenzen für andere Gesetze und Vorschriften.
Also stellt sich mir formal die
4. Frage: warum werden diese Kinder –so anders im Gesetzesentwurf- nicht automatisch ins Totenbuch eingetragen? Wer im Standesregister eingetragen wird, also lebt, muss auch sein Ende beurkundet bekommen, also ins Totenbuch eingetragen werden.
Sorry, wenn ich da kleinlich bin, aber wer beginnt zu Leben und registriert wird, muss auch registriert werden, wenn er nicht mehr lebt. Dass diese Kinder Beginn und Ende in einem Moment erleben müssen, dürfte da doch wohl keine Rolle spielen, ist es doch Leben vom ersten Moment an. Oder warum bekommen die Mütter den Stempel „Schwangere“ aufgedrückt und zugleich sogar einen Ausweis, namens „Mutterpass“, verbunden mit arbeitsrechtlichem Schutz?
Diese 4. Frage möchte ich meiner katholischen Kirche mit auf dem Weg geben: Wir müssen die Praxis der Eintragsmöglichkeit ins Geburtenbuch ohne Nummer überdenken! Wer keine Nummer hat existiert nicht. Wir müssen einen Weg finden, wie dies künftig und zurückliegend den Eltern ermöglicht wird, wenn es „Leben vom ersten Moment an“ ist. Das Bistum Eichstätt hat eine Diözesane Regelung zum Eintrag in das Totenbuch –wie es von der Bischofskonferenz empfohlen wird- zwar ohne Nummer, zusätzlich ein Urkundeformular, das den Tod des Kindes anzeigt, den Eltern also etwas an die Hand gibt, das ihnen sagt: dein Kind hat gelebt und ist mit kirchlichem Segen verstorben und beerdigt worden.
Das neue Gesetzt wird in diesem Bereich einige Fragen aufwerfen, die aber alle im Interesse der Hinterbliebenen Eltern zu regeln sind.
Danke allen, die sich für diese namenlosen Kinder eingesetzt haben, danke der Politik, die menschlich und schnell gehandelt hat, ohne es zu zerreden, danke dem Bistum Eichstätt, die eine Vorreiterrolle in der Umsetzung dessen gezeigt hat, was die Bischofskonferenz schon lange vorgeschlagen hat.
Wir dürfen jetzt nicht stehenbleiben, sondern müssen im Interesse der verstorbenen Kindern, der Eltern, der Geschwisterkinder, der Großeltern, Onkel und Tanten, Verwandten, Freude und Nachbarn… (mir fällt auf, wer davon eigentlich alles betroffen ist) die Konsequenzen regeln und zwar gut regeln.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Dienstsitz in Hanau Hanau, 2.2.2013
Neue Welten zu entdecken wird dir nicht nur Glück und Erkenntnis, sondern auch Angst und Kummer bringen.
Wie willst du das Glück wertschätzen,
wenn du nicht weißt, was Kummer ist?
Wie willst du Erkenntnis gewinnen,
wenn du dich deinen Ängsten nicht stellst?
Letztlich liegt die große Herausforderung des Lebens darin,
die Grenzen in dir selbst zu überwinden
und so weit zu gehen,
wie du dir niemals hättest träumen lassen.
Petra Mladek
Quelle: Lieblingsbuch von Petra Mladek
Der träumende Delphin
Eine magische Reise zu dir selbst
von Sergio Bambaren
erschienen im Piperverlag
Was in Hanau „zurückgebaut“, also auf den Stand von 2000 wieder gebracht wird, soll in Frankfurt nun möglich sein: eine den trauernden Eltern gerechtere Gestaltung des Kindergrabes. Leider haben –wie in Hanau auch- die Verantwortlichen nicht verstanden, worum es den Eltern geht, nämlich einen Ort für ihre Trauer zu haben, wo sie mitgestalten können. Anonymität soll es nicht mehr geben und das Totschlagargument, weil es einige Eltern gibt, die keinen Namen haben oder anonym bleiben wollen, mache es keinen Sinn einer Kenntlichmachung. Was ist aber mit denen, die nie ein Grab hatten? Warum wird ihnen nicht eine Gedenkmöglichkeit gegeben, wie dies in Hanau möglich ist. Selbst eine Gestaltung, bei der Dinge abgelegt werden können ist unerwünscht, weil die Bäume Laub darauf werfen könnten. Pflegeleichtigkeit, die keine Arbeit macht steht über Trauerarbeit. Schade eigentlich.
Eines ist daran aber gut, dass nun eine Bundesweite Petition (unter www.herzensstern.blogspot.de.) im Internet möglich ist, um zu dokumentieren, was betroffenen Eltern wichtig ist. Hoffentlich wachen die Verantwortlichen endlich aus dem Schlaf der Bequemlichkeit auf und geben der Individualität mehr Raum. Aus der Erfahrung in Hanau bin ich da eher pessimistisch und hoffe, dass wenigstens eine angemessene Beschilderung herauskommt, denn das Kindergrabfeld auf dem Hauptfriedhof ist kaum zu finden. Es ist an der Zeit, dass „Zwänge auf dem Friedhof“ endlich aufgehoben werden, weil sonst berechtig die Forderung nach Aufhebung des „Friedhofszwangs“ immer stärker wird. Die Kirchen sollten sich –anders als in Hanau- solidarisch mit den betroffenen Eltern zeigen!
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
1999 Initiator des Kindergrabmales in Hanau
Aufruf zu solidarischer Abstimmung
Bitte tragen Sie sich in die Unterschriftenliste mit ein
http://www.herzensstern.blogspot.de/
Das Sternenkindergrab am Frankfurter Hauptfriedhof soll in einem neuen Glanz erstrahlen. Viele Eltern legen dort wunderschöne Erinnerungsstücke auf das Grab wie Engelsfiguren, Kerzen, Blümchen und Kuscheltiere. Dadurch dass der Boden wenn überhaupt nur mit Gestrüpp bedeckt ist, werden diese ganze Erinnerungsstücke schmutzig und gehen schnell kapputt. Würde man den Boden mit einer hellen Kieselsteinschicht bedecken und zwischendrin einzelne Blumenstöckchen aus der Erde ragen, wären die Geschenke für die Sternenkinder viel besser geschützt und würden länger schön aussehen. Alles würde automatisch viel gepflegter aussehen.
Vor dem Platz der Sternenkinder ist eine Sternschnuppe aus kleinen Buchsbäumchen. Diesen Platz sollte man um sich farblich etwas abzusetzen von den Kieselsteinchen mit Mull bedecken und auch hieraus sollten zwischendrin Plänzchen hervorscheinen und einen farblichen Glanz bringen, damit vorbeigehende Geschwisterchen der Sternenkinder oder jedes Kind auf der Welt sagen würde "Mama, Papa - das sieht so schön aus". Im Frühjahr kann man gleichwohl ringsherum um die Sternschnuppe gelbe Blümchen setzen, damit der Schein des Strahlens noch mehr hervorgeht.
Links und rechts von dem eigentlichen Sternenkindergrab sind noch leere Flächen. Auf einem der beiden Flächen könnte man einen schönen modernen Stein errichten. Bilder von anderen schönen Sternenkinderfriedhöfen zeigen ganz deutlich, wie schön verspielt und kindlich und doch passend für einen solches Grab so etwas aussehen kann.
Das "Traurige" an einem Sternenkindergrab ist auch diese Anonymität. Manche möchten dies. Aber viele Eltern hatten einen Namen für ihr Kind. Die dort beerdigten Kinder mussten schließlich alle nach dem 3. Schwangerschaftsmonat natürlich geboren werden. Jede Mama und jeder Papa baute bis zu dem Abschied eine Beziehung zu ihrem/seinem Kind auf. Mir persönlich würde es sehr gefallen, wenn Haken ein einem dort aufzustellenden Gedenkstein wären. Es soll allen Eltern und auch Mamas und Papas, welche ihr Kind verloren haben, aber keinen Platz zum Trauern haben, da ihr Kind nicht beerdigt wurde, möglich sein, durch Absprache mit einer zuständigen Stelle einen individuell gravierten Metallstern mit dem Namen und den Daten des Kindes dort aufhängen zu können oder zu lassen.
Mich hat es so gerührt, als ich bei dem diesjährigen Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder auch ältere Damen gesehen habe, welche auch nach vielen Jahren noch sehr um ihr Kind trauern. Und durch das viele Recherchieren weiß ich, dass viele dieser Mütter keine Möglichkeit hatten ihr Kind beerdigen zu dürfen. Die Kinder wurden einfach als Klinikmüll entsorgt. Auch diese Frauen und Männer, welche nicht die Chance bekamen dieses würdevollen Abschieds, brauchen einen Platz zum Trauern. Warum sollte man ihnen nicht jetzt die Chance geben, eine Trauerstätte zu haben und ein Sternchen für ihr geliebtes Kind aufhängen zu können?
Viele Friedhöfe machen es vor und fangen an die Gräber für Sternenkinder freundlich und bunt zu gestalten, so wie es Kinder lieben. Frankfurt soll nicht in seiner Entwicklung stehen bleiben und mitziehen! Frankfurt schenke unseren Sternenkindern ein neues Strahlen!
Wir brauchen deine Unterstützung! Deine Stimme zählt und ist entscheidend für hunderte Sternenkinder, welche ihren Platz an diesem Sternenkindergrab haben! Bitte unterschreibe online für unserer aller Petition "Verschönerung des Sternenkindergrabes am Frankfurter Hauptfriedhof - lasst unsere Engel erstrahlen!"
Für weitere Informationen und Bilder klicke bitte hier:
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oder verfolge unser Ziel bei Facebook:
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Begründung: Am 19. Oktober 2012 starb meine Kleine in meinem Bauch. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt Ende der 19. Schwangerschaftswoche. Nach 26 Stunden in den Wehen brachte ich meine Prinzessin still zur Welt. Da meine Tochter offiziell nicht als Mensch gilt, da sie unter 500 g wog, blieb mir nur die Möglichkeit sie in einem Sternenkindergrab beerdigen zu lassen. Ich bin sehr froh, dass ich nun diesen Platz zum Trauern habe und ich finde dies sehr wichtig. Alle Eltern, welche ihr Kind verloren haben, brauchen die Möglichkeit sich an einem Ort zurückziehen zu können und trauern zu dürfen. Nur wenige können sich vorstellen wie schmerzhaft es ist, sein Kind zu Grabe tragen zu müssen. Es gibt keinen größeren Schmerz auf der Welt.
In einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 11. Januar 2013 unter dem Titel „Kaum zu kontrollieren“ - Steinmetze wissen nicht, wie sie indische Grabsteine ohne Kinderarbeit bekommen sollen non Wiebke Ranneberg wird über Hanau berichtet, die nur noch Grabsteine zulassen wollen, die ohne Kinderarbeit hergestellt werden.
Bei aller Richtigkeit dieser Maßnahme stellt sich die Frage: welcher Trend entsteht daraus? Ziehen dann nicht diejenigen, die es sich nicht mehr leisten können oder wollen, vom Friedhof aus in „Kostengünstigere Grabstätten“ ohne teure Grabsteine und Grabpflege?
Wäre nicht die Frage: wo und durch wen werden im Ausland unsere Grabsteine hergestellt, sondern wie können wir eine Bestattungskultur mit einheimischen Firmen so gestalten, dass sie noch bezahlbar ist und Sozialschwache „außerhalb der Friedhofsmauern“ bestatten?
Die “Geiz ist geil“-Mentalität macht auch vor unseren Friedhöfen nicht halt.
Welche Konsequenz haben dann solche Beschlüsse für die Bestattungskultur.
Am Beispiel von Hanau will ich diese Frage verdeutlichen und konkretisieren:
Ein lobenswerter Beschluss künftig nur Grabsteine ohne Kinderarbeit auf Hanaus Friedhöfe aufzustellen, kein Widerspruch, aber wer kann sich das leisten? Die Harz IV Bewohner der Stadt Hanau bestimmt nicht.
Wurde in der neuen Friedhofssatzung heimlich die „Gemeinschaftsgrabanlage“ in Kleinauheim mal eben von Herrn Lenz, Geschäftsführer Eigenbetrieb Grün „verteuert“ bzw. deren Gebühren „für Sozialhilfeempfänger“ mehr als verdoppelt, mit der Begründung, sie dürfen nicht Bloßgestellt werden und durch Separierung im Tod noch vorgeführt werden. Von rund 300 € wurde es auf über 780 € erhöht, weil ja schließlich das Sozialamt die Kosten übernehmen würde, so die Argumentation, aber die Zeche zahlen zunächst die Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Altenheime, die in „Vorkasse“ treten, dann das Sozialamt, das erst einmal ablehnt, wenn nicht vorher beantragt wurde. Packt da nicht ein Nackter dem anderen Nackten in die Tasche? Die Folge: Wochen bis eine „sozialamtsbezahlte Bestattung“ möglich ist. Und dann das ganze ohne namentliche Kenntlichmachung, auch wenn gesagt wird, dass im erhöhten Preis auch das Namensschild sei. Fakt ist aber, dass eher kein Schild gemacht wird, weil der Datenschutz angeblich dagegen spricht. Datenschutz endet aber im Tod, Tod ist eigentlich öffentliches Ereignis und geht die ganze Gesellschaft an.
Vermutlich will Herr Lenz auf Kosten der Sozialfälle seine Bilanzen verbessern, wofür er schließlich am Jahresende immer eine gute Prämie erhält, wenn die Zahlen stimmen.
Sozialfälle wurden früher immer in den Reihengräbern am Rande bestattet, damit bei Verwahrlosung der Weg verbreitet werden konnte. Diese Menschen haben ein kleines Holzkreuz mit weißem handgeschriebenen Namen erhalten. Deshalb wurde ja die Gemeinschaftsgrabanlage geschaffen, um eine würdige Bestattungsstätte zu haben.
Und nun dieser Beschluss. Da kann sich niemand mehr ein Grab mit eigenem Grabstein leisten, zumal die Friedhofsgebühren teilweise um weit über 100 % erhöht wurden. Ich befürchte, dass in einer Zeit, da „Geiz (auch auf dem Friedhof) geil“ ist der Trend zum günstigeren Friedwald kommen wird. Dann beginnt der Teufelskreis: die Friedhöfe müssen kostendeckende Gebühren haben, die dann –wenn es immer weniger Bestattungen dort gibt- immer mehr steigen. Wo spart man dann bestimmt: am Grabstein und der Pflege.
Schade, wenn unsere Stadtverordnete und die Mitglieder der Friedhofskommission so hinters Licht geführt werden. Aber das scheint ja der Stil im „Eigenbetrieb Grün“ zu sein.
Werner Gutheil,
Dözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Peer Steinbrück fordert mehr Kanzlergehalt
Ich glaube mich tritt ein Pferd, als ich die Überschrift und die Forderung vom SPD – Kanzlerkandidat Peer Steinbrück lese: mehr Kanzler-Gehalt, nachdem er unverschämte Honorare bei den Stadtwerken Bochum 25.000 € für einen Termin erhalten hat. Wer zahl die Zeche, in diesem Fall der Strom- und Gaszahler. Darunter nicht nur Harz IV-Leute, sondern auch Witwen, die mit 60 % (teilweise sogar 50 %, weil Steuern noch hinzukommen) der vorherigen Einnahmen mit dem verstorbenen Ehemann auskommen muss. Die Glühbirne (die es jetzt nicht mehr gibt und durch teure Sparbirnen ersetzt werden müssen) kostet das gleiche Geld, ob einer oder zwei darunter sitzen. Gleiches gilt für die Heizung. Zwischen 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 hat Steinbrück 1,83 Millionen Euro Beraterhonorar vom Bundesfinanzministerium erhalten. 1.831.397,38 Euro ist die genaue Summe. Unter anderem soll er als Berater am Gesetz zur Bankenrettung mitgewirkt haben. Wer Zahlt diese Zeche: der Steuerzahler und das für Bankenrettungsmaßnahmen, wo es Manager gibt, die „noch mehr als er“ verdienen, wenn sie Einsparungen vorweisen und höhere Gewinne erzielen. Wer muss gehen: der kleine Mann und die kleine Bankangestellte, nicht der große Manager der Bank. Manager sollten nicht für Stelleneinsparungen sondern für Stellenschaffung bezahlt werden. Wo gibt es noch „einfache Arbeitsplätze“, wie Überweisungen eingeben? Bankautomaten ersetzen menschliche Arbeit, nehmen ihnen die Einnahmen und damit teilweise den Lebensunterhalt. Wer denkt an Geringverdiener. Sicherlich ein Peer Steinbrück nicht, der nach meiner Meinung –mit vielen anderen auch- sittenwidrige Honorare und Einnahmen hat. Warum schweigt dazu die Kirche? Die Soziallehre sagt dazu: Eigentum verpflichtet zum Gemeinwohl etwas beizutragen. Als Neckermann in Frankfurt gut 2000 Menschen auf die Straße setzte, wo war der „Rettungsschirm“ für solche Firmen, da schwieg Politik und Kirche. Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg und ehemaliger Weihbischof in Fulda fuhr aus Solidarität nach Nürnberg, als Quelle in die Knie ging. Aktuell fordert Erzbischof Schick:
Familien sollten finanziell entlastet werden .Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat an die Bundesregierung appelliert, die Familien finanziell stärker zu entlasten: So sollten die derzeit - seiner Meinung - nach "sozial unausgewogenen" Mehrwertsteuersätze entsprechend korrigiert werden. Es dürfe nicht sein, Hundefutter oder eine Hotelübernachtung nur mit 7 Prozent zu besteuern, während für Kinderkleidung und Windeln 19 Prozent anfielen, erklärte Schick heute in Bamberg. Familien leisteten einen unverzichtbaren Dienst für die Zukunft und seien eine wichtige Stütze der Gesellschaft. Für die Zukunft werden „Restfamilien“ und verwitwete Großmütter in die Armut geraten und müssen sich das Geschwätz von Peer Steinbrück anhören. Schade, armes Deutschland.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda am 31.12.2012
Von: Werner Gutheil [mailto:Werner.Gutheil@trauern-warum-allein.de]
Gesendet: Samstag, 2. Februar 2013 15:34
An: 'Michael.Brand@bundestag.de'; 'Tauber Peter MdB - Max Schad'
Betreff: Vielen Dank - Personenstandsgesetzänderung
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber, sehr geehrter Herr Brand,
Ihnen und den anderen Abgeordneten möchte ich meinen Dank aussprechen, dass diese Gesetzesänderung für Sternenkinder eine namentliche Beurkundung ermöglicht so schnell durchgekommen ist.
„Vor der Änderung ist nach der Änderung“ in Anlehnung an ein sportliches Wort. Es ist aber für mich kein Spiel, was ich da betreibe, sondern Realität, die ich leider erlebt habe und immer wieder erlebe.
Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben und uns jubelnd freuen, dass es zur Änderung gekommen ist, sondern müssen –wissend das Sie eine Vielzahl an Arbeit haben für die ich Ihnen auch dankbar bin- weitergehen.
Deshalb meine bitte, die im Wortlaut genannten Fragen (es sind nur eine Auswahl) weiterzugeben.
Im Interesse der Eltern werde ich dies öffentlich tun.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Dienstsitz: Zentrum für Trauernde Rhönstraße 8
63 450 Hanau
2.2.2013
.Sternenkinder unter 500 Gramm jetzt mit Namen
Fragen, die aus der Gesetzesänderung nun entstehen
Nicht nur Dr. Peter Tauber und den anderen Bundestagsabgeordneten aller Parteien, die der Änderung im Personenstandsgesetz für Sternenkinder zugestimmt haben, sonder n auch Familie Martin und allen Eltern, die lange darunter gelitten haben, dass sie zwar Schwanger sind, einen Mutterpass haben aber im Todesfall plötzlich nicht nur das Leben, das sie bislang getragen haben verloren, sondern vor dem Gesetz nie Schwanger waren, als hätte ihr Kind (oder sogar ihre Kinder) nie gelebt.
Danke allen, die geholfen haben diesen Missstand abzustellen. Als Initiator des Kindergrabmales in Hanau im Jahr 2000 eine Gemeinschaftliche Grabstätte für diese Sternenkinder mit anderen zusammen schaffen konnte, freue ich mich sehr mit und für die Eltern.
Sorry, aber wir dürfen jetzt im Jubel nicht stehen bleiben, sondern müssen die noch offenen Fragen angehen. Mir kommen da erste Fragen, es können aber auch weitere Fragen noch folgen:
1. Frage: wie lange zurück dürfen Eltern nun ihre Kinder beurkunden lassen? Im Gesetzentwurf war eine Übergangsfrist bis 2003 zurück wohl vorgeschlagen, aber was ist mit den Eltern, deren „stille Geburt“ schön länger zurückliegt? Für sie kann es zum „Schlag ins Gesicht“ werden, weil sie kein Kind haben, aber doch schwanger waren und das Kind sogar weggenommen, vielleicht bei Toten einfach beigelegt oder sogar Entsorgt wurde. Bitte auch an diese Eltern denken.
2. Frage: welche rechtlichen Folgen und Änderungen entstehen daraus für die Friedhofsgesetze? Die Macher von Friedhofssatzungen mögen bitte nicht mit dem groben Rechen nun kostendeckende und teure Gebühren für die künftig dann eventuell vermehrten Einzelbestattungen einführen. Hier ist die Gesellschaft als Solidargemeinschaft gefragt.
3. Frage: Können künftig auch Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet waren, einfach mit eingetragen werden? Leider ist da meine Erfahrung anders, denn umständliche Anträge beim Jugendamt, teilweise sogar beim Familiengericht oder unter Gebühren um die 30 € auf der Gemeinde. Hier ist ein „vereinfachtes Verfahren“ bei der Geburt einzuführen, die schwere Ämtergänge den Eltern, vor allem den Vätern erspart. Erzeugen wir nicht eine Vaterlose Kindergeneration! Führen Sie ein einfaches Verfahren und kostenneutrale Regelungen ein! Beispielhaft geht das Standesamt Gelnhausen vor. Es nimmt bei Fehlgeburten keine Gebühren, will die Eltern nicht noch mit finanziellen Geiseln eins drauf geben. Danke der Stadt Gelnhausen.
Wenn wir nun ein solches Gesetz haben, das es den Eltern leichter macht ein namentliches Kind zu haben, vergessen wir nicht ihnen auch eine Anlaufstelle auf den Friedhöfen zu schaffen, bei dem sie ihre Trauer ein eigenes Gesicht geben können. Forderungen nach Mitgestaltungsmöglichkeiten werden derzeit in Frankfurt diskutiert. http://www.herzensstern.blogspot.de/ (siehe auch auf unserer Seite weiter unten)
Das Kindergrabmal in Hanau soll „pflegeleicht und ohne Kitsch“ wieder auf den Stand von 2000 gebracht werden. Wir sehen an diesem Gesetz und seinem Wunsch nach Änderung, dass eine andere Generation an betroffenen Eltern anders denkt, als es im Jahr 2000 die betroffenen Eltern ohne Grab taten. Hören endlich jene auf über Kitsch und Grabgestaltung auf zu diskutieren, die weder betroffen sind noch das Leid solcher betroffenen Eltern wirklich verstehen können. Hören wir endlich mit Totschlägerargumenten, wie „der Friedhofs gehört allen“ auf diesen Eltern eine eigene Ausdrucksform zu geben. Schweigen wir liebe, statt jungen Betroffenen zu sagen: „ach ihr könnt doch noch Kinder bekommen“.
Zentral für mich ist –was ich schon bei der Einrichtung des Kindergrabmales in Hanau 2001 in Anwesenheit der damaligen Oberbürgermeisterin Margret Härtel sagt: wir machen damit eine Ethische Aussage, dass dieses Leben, deren Leiblichkeit nun einen gemeinschaftlichen Bestattungsort bekommt, Leben vom ersten Moment an ist. Deshalb begrüße ich die Gesetzesänderung, unabhängig von seinen Konsequenzen für andere Gesetze und Vorschriften.
Also stellt sich mir formal die
4. Frage: warum werden diese Kinder –so anders im Gesetzesentwurf- nicht automatisch ins Totenbuch eingetragen? Wer im Standesregister eingetragen wird, also lebt, muss auch sein Ende beurkundet bekommen, also ins Totenbuch eingetragen werden.
Sorry, wenn ich da kleinlich bin, aber wer beginnt zu Leben und registriert wird, muss auch registriert werden, wenn er nicht mehr lebt. Dass diese Kinder Beginn und Ende in einem Moment erleben müssen, dürfte da doch wohl keine Rolle spielen, ist es doch Leben vom ersten Moment an. Oder warum bekommen die Mütter den Stempel „Schwangere“ aufgedrückt und zugleich sogar einen Ausweis, namens „Mutterpass“, verbunden mit arbeitsrechtlichem Schutz?
Diese 4. Frage möchte ich meiner katholischen Kirche mit auf dem Weg geben: Wir müssen die Praxis der Eintragsmöglichkeit ins Geburtenbuch ohne Nummer überdenken! Wer keine Nummer hat existiert nicht. Wir müssen einen Weg finden, wie dies künftig und zurückliegend den Eltern ermöglicht wird, wenn es „Leben vom ersten Moment an“ ist. Das Bistum Eichstätt hat eine Diözesane Regelung zum Eintrag in das Totenbuch –wie es von der Bischofskonferenz empfohlen wird- zwar ohne Nummer, zusätzlich ein Urkundeformular, das den Tod des Kindes anzeigt, den Eltern also etwas an die Hand gibt, das ihnen sagt: dein Kind hat gelebt und ist mit kirchlichem Segen verstorben und beerdigt worden.
Das neue Gesetzt wird in diesem Bereich einige Fragen aufwerfen, die aber alle im Interesse der Hinterbliebenen Eltern zu regeln sind.
Danke allen, die sich für diese namenlosen Kinder eingesetzt haben, danke der Politik, die menschlich und schnell gehandelt hat, ohne es zu zerreden, danke dem Bistum Eichstätt, die eine Vorreiterrolle in der Umsetzung dessen gezeigt hat, was die Bischofskonferenz schon lange vorgeschlagen hat.
Wir dürfen jetzt nicht stehenbleiben, sondern müssen im Interesse der verstorbenen Kindern, der Eltern, der Geschwisterkinder, der Großeltern, Onkel und Tanten, Verwandten, Freude und Nachbarn… (mir fällt auf, wer davon eigentlich alles betroffen ist) die Konsequenzen regeln und zwar gut regeln.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Dienstsitz in Hanau Hanau, 2.2.2013
Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
lieber Herr Schad,
danke für das Gespräch am 28.1.2013
Folgende Fragen sind zum Thema Personenstandsgesetz Beurkundung unter 500 Gramm aufgetaucht:
1. Welche Konsequenzen entstehen aus der Änderung des Personenstandsgesetzes für die Friedhofsgesetze in den Ländern?
Besteht eine Bestattungspflicht, wenn die Kinder beurkundet werden?
Faktum: derzeit sind das Personenstandsgesetz und die Länderfriedhofsgesetze unterschiedlich. In Hessen z.B. besteht eine Bestattungspflicht erst ab 6. Schwangschaftsmonat. Es müsste in allen Bundesländern eine einheitliche Regelung bestehen, dass ein Bestattungsrecht besteht. Problem, wenn Bestattungspflicht besteht, dann müssen kostendeckende Gebühren genommen werden, was für junge Eltern schwer und teuer sein kann.
2. Wenn es sich bei der Beurkundung um eine Kann-Bestimmung handelt, was ist mit denen, die sich nicht darum kümmern wollen?
Wäre eine Mussbestimmung (Problem Gebührenregelung) da nicht sinnvoller?
Faktum: es ist schön, wenn eine Beurkundungsmöglichkeit besteht; aber was ist mit der Vielzahl an Eltern, die sich in der Schocksituation eher mit Abwehr nicht darum kümmern wollen? Eine Soll- oder Muss- Bestimmung würde zur Folge eine Bestattungspflicht mit teuren Gebühren nach sich ziehen. Positiv ist bei einer Kann-Bestimmung, dass endlich etwas geschieht.
3. Was ist mit der nachträglichen Beurkundungsmöglichkeit früherer Fehlgeburten? Hier gibt es eine 10 Jahres Frist! Worauf beruht diese? (vermutlich wegen der Archivzeiten von 10 Jahren)
Faktum: jede aktuelle Regelung ist ein Schlag ins Gesicht für die früheren Eltern, die diese Möglichkeit nicht hatten. Es wäre aber schön, wenn es auch für frühere Fälle ein Beurkungsrecht gäbe. Problem ist aufgrund der Archivregelung des Nachweises einer solchen Fehlgeburt Formulierung ? Es müsste –so der Gesetzesentwurf- nicht nur ein Eintrag ins Standesregister sondern auch ein Eintrag ins Sterberegister geben, damit künftig ein Nachweis geführt wird.
4. Warum werden die Kinder nur ins Personenstandesregister und nicht automatisch ins Totenbuch eingetragen?
Faktum: jeder Eingang sollte auch als Ausgang registriert werden, was die Würde eines Menschen ausdrückt. Damit wäre auch das Problem der Dokumentation von Fehlgeburten, die vielleicht in Gemeinschaft bestattet werden (wie vielerorts schon üblich), gelöst und könnte eine Art „Dokumentation“ und Zugriff für später ermöglichen.
5. Wie können Väter mit eingetragen werden?
Faktum: Derzeit werden Vaterschaftsanerkennung von Jugendämtern vorgenommen. Unklar ist, ob aus der Anerkennung von Vaterschaften auch erbrechtliche Folgen entstehen (z.B. durch Ersatzerben). Eine einfache Vaterschaftsanerkennung wäre hilfreich und gut, wenn es keine Probleme damit gibt und würde die Väter aufwerten. Problematisch ist es nur bei Abbrüchen, wo teilweise Väter gegen den Abbruch sind. Das Problem von Abbrüchen ist ohnehin anzuschauen. Eine Soll- oder Muss-Bestimmung zur Beurkundung oder Dokumentation im Sterbebuch würde gerade jenen Eltern helfen, die nach einem Abbruch später diese Situation „betrauern“. „Datenschutz fängt erst außerhalb des Leibes an und hört mit dem Tod auf“, könnte ein hilfreicher Grundsatz sein.
Eine Änderung des Personenstandsgesetzes ist in jedem Fall zu begrüßen, weil dadurch eine ethische Aussage gemacht wird: es ist Leben von Anfang an! Aus ethischer und christlicher Sicht unbedingt zu begrüßen.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Fuldaer Zeitung zum Artikel 26. November 2012 „Steigende Kosten „nicht nachvollziehbar“ Bestatterverband (Hessen) will Privatisierung von Friedhöfen/ Regionale Unterschiede
DPA-Gespräch/ Meldung mit Dominik Kracheletz, Vorsitzender des Hessischen Bestatterverbandes
Offener Brief / Leserbrief an denVorsitzenden des Hessischen Bestatterverbandes Dominik Kracheletz
Diözesanseelsorger Werner Gutheil im Wortlaut
Was der Vorsitzende des hessischen Bestatterverbandes, Dominik Kracheletz in einer DPA-Meldung und einem Artikel in der Fuldaer Zeitung am 26. November fordert, den Friedhofszwang und deren Verwirklichung durch die Städte und Gemeinden, durch Privatisierung zu ersetzen ist schon Realität. Sie nennt sich nur „Eigenbetrieb“. Das bringt zwar keine Ersparnis, im Gegenteil: es muss Kostendeckend gearbeitet werden. Das Problem ist aber, dass auf „Kosten der Friedhöfe“ Quersubventionen vorgenommen werden. Beispiel. Ein gekaufter Bagger baggert zwar auf dem Friedhof, aber auch der zum Eigenbetrieb gehörenden „Grün- und Parkanlagen“ ebenso. Wer bezahlt ihn? Die Angehörigen von Verstorbenen. So entstehen steigende Kosten, weil die Strukturen es verlangen.
Zudem werden die Flächen immer stärker „ausgedünnt“, weil die vielen Erdbestattungen zu Gunsten von kleineren Urnengräbern immer mehr „Leerflächen“ entstehen lassen, die zu gepflegt werden müssen und damit Geld kosten.
In Zeiten, da das Geld immer knapper wird, die Kosten immer steigen, die Mobilität der Menschen immer mehr „Ortsungebundenheit“ schafft, ist die Frage nach Alternativen Bestattungsformen ohne großen Pflegeaufwand gefragter. Selbst der Friedwald bringt den Gemeinden gesicherte Einnahmen, ohne finanziellen und personellen Aufwand. Aber wer denkt an die Hinterbliebenen und wer denkt an den Grundsatz, dass die Kultur einer Gesellschaft sich am Umgang mit ihren Toten zeigt.
Der Vorschlag zur Privatisierung ist bereits Realität. Selbst der bekannte Bestatter Fritz Roth betreibt keinen eigenen Friedhof, sondern eine von der Stadt Bergisch Gladbach ihm zur Verfügung gestellte Fläche. Selbst der Gehilfersberg bei Rasdorf, um eine aus Kirchensteuern finanzierte Renovierung der Kapelle, wird von einer eigenen Friedwald GmbH in Trägerschaft der Gemeinde Rasdorf betrieben. (Hintergrundinformationen: http://www.friedhofswald-gehilfersberg.de/)
Ich möchte Herrn Kracheletz deshalb eine Alternative vorschlagen: nicht Privatisierung sondern Lizenzen für die Betreibung von Friedhöfen zu fordern.
Träger von Friedhöfen können auch die Kirchen sein. Sie brauchen noch nicht einmal eine solche Lizenz, sonder dürfen als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ Träger und Betreiber solcher Friedhöfe sein. Hier könnte der vorhandene Kirchenraum für die Beisetzung von Urnen sehr schnell genutzt werden. Die Firma V+P Friedhofskonzepte hat dazu eine gute Alternative im „Urnenaltar“ entwickelt. (Hintergrundinformation: http://www.vp-friedhofskonzepte.de/). Mit ihnen zusammen konnte ich die theologische Begründung für diese kompakte und seinen Ursprüngen entsprechende für eine Bestattung in Kirchen entwickeln. Selbst die finanzielle Realsierung ist Kostengünstiger, als teure Kolumbariumskirchen, zumal eine Profanisierung (wieder Weltlichmachung des Sakralraumes Kirche) nicht nötig ist. (Hintergrundinformationen: www.trauern-warum-allein.de unter mehr zu… Urnenaltar).
Ich begrüße als Diözesanseelsorger für Trauernde den Grundgedanken von Dominik Kracheletz, weil damit die Vielfalt und die Gestaltungsmöglichkeiten den Lebenssituationen der Menschen näher kommen bitte aber auch meine Kirche darüber nachzudenken, ob wir nicht wieder dazu einen Betrag leisten können und den Toten und ihren Hinterbliebenen Raum geben würden. Die Toten würden dann wieder im Lebensraum der Menschen einen Platz haben, könnten „Wohnort nah“ bestattet werden und zugleich für die Menschen zum Begegnungsraum werden. Wenn Kirchen die Verstorbenen aufnehmen würden deren Hinterbliebene eine Anlaufstelle und einen Begegnungsraum mit ihren Verstorbenen haben, auch wenn sie selbst nicht mehr am Bestattungsort leben und könnten mit den dort lebenden Menschen beim Besuch der Grabstätten Kontakt bekommen. Warum nicht in der Kirche, in der die Eltern gelebt, der Hinterbliebene vielleicht getauft, zur Kommunion und zur Firmung ging, einen Platz für die verstorbenen Eltern finden und vielleicht selbst –wenn es denn einmal soweit ist- im Tod gemeinsam einen Ort finden. Familienzusammenführung könnte hier –wenn auch erst nach diesem Leben- auf Erden und im Himmel möglich sein. Kirche (auch als Raum) würde dann zum Begegnungsraum der Menschen untereinander und mit Gott werden.
Herr Kacheletz, lassen Sie uns gemeinsam überlegen, ob nicht vielleicht der Bestatterverband und die Kirche gemeinsam solche Orte auf der Grundlage derzeitiger gesetzlicher Bestimmungen schaffen, ohne Ihre Forderung nach Lockerung des Friedhofszwangs aus dem Blick zu verlieren. Lieber jetzt erste Lösungen, wie der Urnenaltar innerhalb bestehender Kirchen, als zu warten, bis eine Grundsätzliche Gesetzesänderungen Ihre gute Grundidee nach „besseren, schöneren und auch preiswerteren Friedhöfen mit mehr Bestattungskultur im Land“ möglich macht.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Rhönstraße 8, 63450 Hanau, Tel. 06181-42 898 44 E-Mail: Werner.Gutheil@trauern-warum-allein.de
Anlass für diesen Leserbrief im Anzeiger für die Seelsorge war eine Buchbesprechung von "Tot in der Kirche" von Clemens Leonhard/ Thomas Schüller, in dem rechtliche Hinweis zur Profanisierung von Kirchen, die dann zu Kolumbariumskirchen umgewandelt werden.
Vom 16. Mai 2013 von Pamela Dörhöfer
Warum sind Familienbildungsstätten, Bibliotheken und Volkshochschulen in der Ferien geschlossen?
Ob die Realität dieses Artikels, der die optimale Zusammenarbeit zwischen Grundschule und nahegelegenen Kinderhorte für die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern optimal ist, sei hier nicht diskutiert. Es ist nun mal so, dass Eltern –teilweise aus existentiellen Gründen- arbeiten gehen müssen. Wichtiger ist dabei die optimale Begleitung und Betreuung der Kinder. Kinderhorte sind hier für Grundschulen eine gute Ergänzung, aber was ist in den Ferien? Seit geraumer Zeit frage ich mich, warum eigentlich Einrichtungen wie öffentliche Bibliotheken, Volkshochschulen, Familienbildungsstätten etc. gerade in dieser Zeit geschlossen sind. Gerade letztgenannte müssten –so sie aus christlicher Trägerschaften bezahlt werden- gerade den Menschen in der Zeit dienen, da die Eltern arbeiten gehen müssen. Aber leider sind diese dann geschlossen und dies bis zu drei Monate im Jahr. Was wäre eigentlich, wenn sie stattdessen gerade in dieser Zeit Angebote für Kinder machen würden und dafür in Zeiten, da es in der Schule wenige Freiräume gibt und Arbeiten geschrieben werden, weniger Angebote machen oder sogar zu hätten. Gleiches gilt für die Bibliotheken, wo die Kinder in den Ferien Zeit zum Lesen hätten?
Außerdem wäre das Modell: Leihoma und Leihopa eine gute Aufgabe. Kürzlich habe ich davon bei einer Trauernden gehört, die dadurch ihre Situation besser bewältigen konnte.
Werner Gutheil
Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda mit Dienstsitz in Hanau
Leserbrief Hanauer Anzeiger am 26.1.2013
Leserbrief von Geistlichen Rat Lothar Zimmermann, Hanau am 12. Januar 2013
Kollege Lothar Zimmermann zeigt in seinem Leserbrief aus der Tradition kommend die Unterschiede zwischen festen und beweglichen Altären auf. Alles richtig. Aber sicherlich ist die Argumentation „Tradition“ sicherlich auch ein Reizwort für einen Protesten. Deshalb sollte inhaltlich argumentiert werden: die festen Altäre stammen aus der Zeit, da die Christen verfolgt wurden und auf den Gräbern der Heiligen (wieder ein Reizwort für Protestanten) die Eucharistie (ebensolches Reizwort) gefeiert haben. Aus dieser Tradition (3. Reizwort) stammt die Praxis in jeden Altar eine Reliquie (4. Reizwort) einzulassen. Die Menschen wollten als Lebende in der Nähe dieser Heiligen das zentrale Ereignis Eucharistie, die Aktualisierung der Gegenwart Jesu im gewandelten Brot und im Wein feiern. Altäre sind also ein Zeichen dieser Vergegenwärtigung und Ausdruck der Hoffnung auf Auferstehung der Toten. Aus dieser Tradition stammt die Sehnsucht möglichst nah an den Heiligen selbst beerdigt zu werden. Ein fester Altar ist also ein Zeichen der Hoffnung für die Auferstehung. Die beweglichen Altäre kam –so auch die richtige Argumentation von Lothar Zimmermann- erst später auf, wurden aber wieder etwas später durch die festen Altäre ersetzt.
Vielleicht geht es bei der Diskussion weniger um die Frage, ob etwas urkatholisch ist als um die Frage, ob es urmenschlich ist, denn der Mensch braucht eine Hoffnung, dass sein Leben kein Ende hat, sondern weitergeht.
Vielleicht ist die Diskussion in der Ökumene deshalb kein Dialog mehr, weil Ökumene so verstanden wird, dass alles so läuft, wie eine Seite es will.
Schließlich hat sich ja das Verständnis von dem was das Kirchengebäude und der Kirchenraum versinnbildlichen auseinandergelebt. Für die Protestanten ist es ein „Versammlungsraum“ mit –so Pfarrer Zimmermann – „Gaukler-Bühne mit Plastik-Chic-Ambiente“ (4. Reizwort). In katholischem Verständnis hat der Kirchenraum sakramentalen Charakter, denn er ist „Begegnungsraum zwischen Gott und dem Menschen“ und da gehören die Toten mit hinein, damit die Lebenden eine Hoffnung auf Auferstehung vor Augen geführt bekommen.
Schade eigentlich, dass es in der ökumenischen Diskussion nicht mehr um Inhalte geht, die den Menschen helfen, sondern um Selbstdarstellung. Schön wäre es, wenn diese Darstellung den Menschen helfen würde zu glauben, dass die Kirche kein Museum, kein Versammlungsraum sondern ein Ort der Hilfe zum Leben ist. Quo vadis ecclesia? Wohin gehst du Kirche oder besser gesagt wohin gehen unsere Kirchen? Sicher nicht in die Richtung, dass sie den Menschen von einer Hoffnung sprechen, die über dieses Leben hinaus geht, um das diesseitige Leben nach dem Tod eines Menschen besser leben zu können.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Buchempfehlungen und Rezensionen Trauerliteratur
Werner Gutheil
Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Betreff: Neues Angebot der Trauerarbeit im Bistum Fulda für (Pfarrei-)Büchereinen und Endverbraucher: Buchempfehlungen und Rezensionen Trauerliteratur
Liebe Mitarbeiter/innen im KÖBüchereien, liebe Interessenten am Thema Trauer,
von der Diözesanseelsorger für Trauernde möchten wir Buchempfehlungen die (Pfarrei-)Büchereien und sonstige Einrichten senden. Sie erhalten künftig regelmäßig diese Informationen. Es wäre mir ein Anliegen, wenn Sie in Ihrer Pfarrbücherei einen kleinen Bestand an Trauerliteratur bereit halten könnten. Teilweise ist dies ja auch schon der Fall. Sie haben zwei Möglichkeiten der Bestellung: für sich als Bücherei unter den üblichen Konditionen im Borromäusverein, oder bei Ihrer örtlichen Buchhandlung. Alternativ für Endverbraucher bieten wir –in einer örtlichen Buchhandlung in Hanau- eine Kostenfreie Lieferung nach Hause. Beides ist mit einem direkten Link versehen. Es wäre schön, wenn Sie die Interessenten bei der Bestellung behilflich sein könnten. Nutzen Sie unser Linkangebot, bei dem es uns nicht um Profit sondern Service geht. Wenn Sie ein eigenes Bestellsystem haben, dann nutzen Sie es im Interesse der betroffenen Trauernden.
Derzeit sind wir am Aufbau einer Präsenzbibliothek im Trauerzentrum Hanau. Es wäre schön, wenn es dies in vielen (Pfarrei-)Büchereien oder auch in Pfarrbüros gäbe.
Inhaltlich werden Ihnen derzeit drei Rubriken angeboten:
• Trauer allgemein (Literatur für Trauernde)
• Trauernde Eltern (Literatur für Eltern, die ein Kind verloren haben
• Trauernde Kinder (Kinderbücher etc.)
Geplant sind dann noch Literatur für
• Begleitung von Trauernden
• Sonstige Literatur zum Thema Sterben, Tod und Trauer.
Sie finden nicht automatisch die neuste Literatur, sondern es geht um Literatur, die Trauernden hilfreich sein kann und noch lieferbar ist.
Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Empfehlungen auf. Mailen Sie mir diese einfach zu: Werner.Guthei@trauern-warum-allein.de Es ist mir ein Anliegen die hier in Hanau aufgebauten Informationen, die auch im Internet unter www.trauern-warum-allein.de eingestellt haben auch anderen zur Verfügung zu stellen.
Gerne senden wir Ihnen zur Weitergabe an betroffene Trauernde unsere „Gute Gedanken zum Wochenende – nicht nur für Trauernde“ zu. Wir nehmen Ihre und die Adressen von Interessenten gerne in unsere Mailingliste auf. Sie könnten diese auch von uns erhalten und weitermailen oder ausgedruckt an betroffene Menschen, die keinen PC haben, weitergeben. So entsteht Kommunikation.
Dies soll ein Serviceangebot der Diözesanseelsorge für Trauernde im Bistum Fulda sein. Bitte geben Sie diese Buchempfehlungen an Interessierte und andere Institutionen weiter. Die Kultur einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit ihren Toten (und damit den Hinterbliebenen) umgeht. Als Kirche können wir zusätzlich noch von die Hoffnung auf Auferstehung einbringen.
Werner Gutheil, Diözesanseelsorger für Trauernde im Bistum Fulda
Seit November 2012 werden die Pfarreien im Bistum Fulda per Mail über Termine, Anregungen und Informationen vom Büro für Trauerarbeit im Bistum Fulda auf dem Laufenden gehalten. Hier finden Sie die Mails, die verschickt werden.
Unser Büro für Trauerarbeit erreichen Sie unter:
Tel: 06181 / 42 898 44
Fax: 06181 / 42 898 55
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63450 Hanau
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